Es gelten seit dem 01.01.2024 in Hamburg neue Regeln für fest installierte Strom-Direktheizungen (z. B. Infrarot- und Flächenspeicherheizungen):
- Neuanschluss: Fest installierte Direktheizungen über 1,5 kW je Nutzungseinheit dürfen nicht mehr neu angeschlossen werden. ≤ 1,5 kW bleibt zulässig.
- Ab dem 01.01.2026 ist der Ersatz fest installierter Direktheizungen grundsätzlich untersagt.
Wichtig: Ausnahmen nach GEG § 2 Abs. 2
Von den Hamburger Beschränkungen ausgenommen sind die in § 2 Abs. 2 GEG genannten Gebäudekategorien (z. B. Wohngebäude mit sehr kurzer Nutzung, Betriebsgebäude für Tierhaltung, große dauer-offene Betriebsgebäude, Traglufthallen/Zelte, provisorische oder mobile Gebäude bis 2 Jahre, Kirchen und andere religiöse Gebäude, sonstige Betriebsgebäude mit geringer bzw. kurzjähriger Beheizung). Neuanschluss (auch > 1,5 kW) und Austausch nach 2025 sind zulässig, sofern die Einordnung belegbar ist.
Praxis-Tipp: Die Ausnahme immer dokumentieren.
Ihre Optionen mit Thermotec
- Steckerfertig & mobil (standardmäßig empfohlen in Hamburg)
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Steckergerät mit Standfuß oder Fahruntersatz – keine Festverdrahtung, sofort einsatzbereit, flexibel umstellbar.
- Fest installiert (nur wo nötig) – ≤ 1,5 kW
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Mini – 650 W, Slim – 1.200 W, Compact – 1.300 W, HOL004 (T4) – 1.500 W (exakt am Grenzwert)
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In Nicht-Ausnahmegebäuden: Neuanschluss zulässig, Austausch ab 2026 unzulässig.
- Ausnahmegebäude nach GEG § 2 Abs. 2
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Neuanschluss und Austausch (auch > 1,5 kW) möglich, wenn das Gebäude nachweislich unter § 2 Abs. 2 GEG fällt (z. B. Traglufthalle/Zelt, Provisorium ≤ 24 Monate, Kirche, groß offen zu haltende Halle, kurzzeitig genutztes Wohngebäude etc.).
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Vorgehen: Gebäudetyp belegen (Genehmigung/Nutzungsprofil), Grenzwerte (z. B. < 4 Monate/Jahr, < 25 % Energie ggü. Ganzjahresnutzung, < 12 °C Solltemperatur) herleiten und im § 11-Formblatt dokumentieren.
Hinweis: Diese Information dient der praxisnahen Orientierung in Hamburg und ersetzt keine Rechtsberatung.